Hiermit weise ich darauf hin , dass für alle Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslage- aufgrund der Straßenreinigungssatzung- eine Reinigungspflicht besteht.
Weiterhin sind die Eigentümer verpflichtet, Sträucher, Hecken, Äste usw. die vom privaten Bereich in die öffentliche Verkehrsfläche wachsen zurückzuschneiden. Straßenlampen und Straßenschilder sind ebenso freizuhalten.
Harald Nöllge
Ortsbürgermeister